Nachdem die Bundesregierung am Montag die Verschärfung der Corona-Maßnahmen bekanntgegeben hat, die ab Freitag (23.10.2020) in Kraft treten, haben wir hier alles zusammengefasst. Die 6er-Regel im Fitnessbereich gilt nur für Gruppen!
Hier eine Übersicht der ab dem kommenden Freitag den Sport betreffenden Eckpunkte der neuen Verordnung:
Für Sportveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze (Kurse, Trainings, Wettkämpfe etc.) im Breitensport
- outdoor max. 12 Personen
- indoor max. 6 Personen
- mehrere Gruppen parallel möglich ohne Durchmischung (mit Mindestabstand)
- für den Sport sollen diese Regeln für 4 Wochen befristet gelten
Sportveranstaltungen mit Zuseher/innen (zugewiesene Sitzplätze)
- outdoor max. 1.500 Personen
- indoor max. 1000 Personen
- die Bewilligungspflicht liegt bei 250 Personen
- durchgehende Maskenpflicht
Allgemeines
- generelle Anzeigepflicht von Veranstaltungen indoor ab 7 Personen und outdoor ab 13 Personen (an Mustervorlage wird gearbeitet)
- es gilt generelle Maskenpflicht (außer bei der Sportausübung selbst), d.h. auch am Sitzplatz (ob nur indoor, ist noch nicht klar)
- keine Ausgabe von Speisen und Getränken (damit auch kein Kantinenbetrieb)
- weiter aufrecht sind folgende Punkte:
- Ausgenommen sind Personen, die für die Durchführung der Veranstaltung notwendig sind
- Bei Eltern-Kind-Turnen sind minderjährige Kinder nicht in die Personenanzahl eingerechnet werden (6 Elternteile und 6 Kinder möglich)
- Die Genehmigungspflicht für Veranstaltungen bei 250 bleibt bestehen
(Quelle: sportunion.at)
Wenn es bei Sportarten bei sportartspezifischer Ausübung zu Körperkontakt kommt – das ist bei den meisten Formen von Mannschafts- und Kampfsportarten der Fall – ist vom Verein oder vom Betreiber der Sportstätte ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen. Ebenso bei jeder Form von Spitzensport-Veranstaltungen.
Allgemeine Handlungsempfehlungen für einen sicheren Sportbetrieb (laut ZPH, MedUni Wien)
Neben der Hygiene, der Belüftung der Sportstätten und den allgemeingültigen Abstandsregeln wird zudem unter anderem empfohlen:
- vor jeder Trainingseinheit alle TeilnehmerInnen (SportlerInnen, BetreuerInnen, TrainerInnen etc.) in eine TeilnehmerInnenliste eintragen und die Listen mind. 28 Tage aufbewahren
- vor jeder Trainingseinheit erläutert der/die TrainerIn den SportlerInnen die Verhaltensregeln auf der Sportstätte
- während der Trainingseinheit überwacht der/die TrainerIn die Einhaltung der Verhaltensregeln
- bei Nichtbefolgung der Verhaltensregeln schließt der/die TrainerIn den/die SportlerIn von der Sportausübung aus
(Quelle: sportaustria.at)
(Beitragsfoto von Herbert Aust auf Pixabay )